23.01.2012
Kindergeld für Wehrdienstleistende baut Ungleichstellung aus
Die Bundesregierung will den Anspruch auf Kindergeld auch Eltern von freiwillig Wehrdienstleistenden gewähren. Dies hat ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigt, berichten Medien am 21. Januar 2012. Mit der Zahlung von Kindergeld solle der freiwillige Wehrdienst dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) gleichgestellt werden, heißt es.
Zwar verweisen die Medienberichte noch auf den "verhältnismäßig" hohen Sold für den Waffendienst von bis zu rund 1.150 Euro monatlich, machen aber keine Angaben über die Leistungen im BFD. Hier erhalten Freiwillige ein "Taschengeld" von maximal 336 Euro im Monat.
- tagesschau.de: Kindergeld soll Wehrdienst attraktiver machen, Version vom 21.01.2012, 16:09 Uhr, abgerufen am 23.01.2012 unter http://www.tagesschau.de/inland/wehrdienst128.html
- handelsblatt.com mit dpa: Koalition prüft Kindergeld für Soldaten, Version vom 21.01.2012, 11:58 Uhr, abgerufen am 23.01.2012 unter http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/koalition-prueft-kindergeld-fuer-soldaten/6094574.html
- bundesfreiwilligendienst.de: BFD von A bis Z, Stichwort Taschengeld, abgerufen am 23.01.2012 unter http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/bfd-von-a-bis-z.html#t
| Kategorie: | Auftrag und Struktur |
|---|---|
| Stichwörter: | Haushalt, Wehrdienst, Zahlen |
↵ Zurück
