23.01.2012

Kindergeld für Wehrdienstleistende baut Ungleichstellung aus

Die Bundes­regierung will den Anspruch auf Kinder­geld auch Eltern von frei­willig Wehr­dienst­leistenden gewähren. Dies hat ein Sprecher des Ver­teidigungs­ministeriums bestätigt, berichten Medien am 21. Januar 2012. Mit der Zahlung von Kinder­geld solle der frei­willige Wehr­dienst dem Bundes­freiwilligen­dienst (BFD) gleich­gestellt werden, heißt es.

Zwar verweisen die Medien­berichte noch auf den "verhältnis­mäßig" hohen Sold für den Waffen­dienst von bis zu rund 1.150 Euro monatlich, machen aber keine Angaben über die Leistungen im BFD. Hier erhalten Frei­willige ein "Taschen­geld" von maximal 336 Euro im Monat.

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Kategorie:  Auftrag und Struktur
Stichwörter:  Haushalt, Wehrdienst, Zahlen
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