08.03.2012

Trotz Steuer­pflicht hätten Militärdienstleistende mehr Geld

Die Medien berichten über einen Sturm der Entrüstung und einen Aufstand gegen die Planung des Finanz­ministeriums, die Steuer­pflicht für Bezüge von militä­rischen Kurz­dienern und Teil­nehmern des Bundes­freiwilligen­dienstes ab dem Jahr 2013 einzuführen. Die Süd­deutsche Zeitung online hingegen weist am 8. März 2012 auf eine weitere geplante, aber bislang über­sehene Neu­regelung, die vielen Soldaten sogar mehr Geld einbringen würde.

Das Finanz­ministerium wolle die ersten sechs Monate frei­willigen Wehr­dienstes als Aus­bildungs­zeit anerkennen. Dies führe zu Zahlung von Kinder­geld an die Eltern des Soldaten oder auch an diesen selbst in Gesamt­höhe von 1.100 bis 1.300 Euro. Die Steuer­pflicht hingegen würde für viele Dienst­leistende "nur geringe finanzielle Aus­wirkungen" haben, "weil ihr Jahres­salär den steuer­lichen Grund­frei­betrag von gut 8.000 Euro kaum über­steigt." Frei­willig Wehr­dienst­leistende erhalten ab dem siebenten Dienst­monat rund 1.000 Euro, die Teil­nehmer des Bundes­freiwilligen­dienstes erhalten lediglich bis zu 336 Euro monatlich. Deshalb dürfte durch die Zahlung von Kinder­geld in fast allen Fällen eine mögliche Steuer­zahlung ausgeglichen werden, folgert die Süd­deutsche.

Nach über­einstimmenden Medien­berichten hat am Vortag der Staats­sekretär im Familien­ministerium gesagt, dass mehr als 90 Prozent der Frei­willigen im Bundes­freiwilligen­dienst von einer Steuer­pflicht nicht betroffen wären. Das Ver­teidigungs­ministerium habe die monatliche Steuer­belastung für Wehr­dienst­leistende mit bis zu 65 Euro angegeben. Laut der Nachrichten­agentur dpa vom 8. März würde die Steuer­pflicht bei Wehr­dienst­leistenden lediglich zu Einbußen von maximal 459 Euro führen. Gleich­zeitig würden sie durch Kinder­geld­zahlungen in Höhe von 1.104 Euro, "also mehr als den doppelten Betrag", entlasten werden.

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Kategorie:  Auftrag und Struktur
Stichwörter:  Haushalt, Recht, Wehr­dienst
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