19.04.2010 / Update: 21.04.2010
Bundesanwaltschaft sieht in Luftschlag keine Straftat
Die Bundesanwaltschaft teilt am 19. April 2010 mit, dass sie das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz am 16. April 2010 abschließend eingestellt hat. Die Entscheidung gründe sich auf "militärisches Tatsachenmaterial", das "zum überwiegenden Teil als geheime Verschlusssache eingestuft" ist. Daher könne die Bundesanwaltschaft "lediglich Aussagen zu den Gründen der Entscheidung" mitteilen, heißt es einleitend in ihrer Erklärung. Bei dem von der Bundeswehr befohlenen Angriff durch US-Kampfflugzeuge waren bis zu 142 Menschen getötet worden.
Nach Ansicht der Generalbundesanwaltschaft befindet sich die Bundeswehr in Afghanistan in einem "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts" und die "Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des Isaf-Einsatzes reguläre Kombattanten". Ein Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch, insbesondere gegen § 11 Abs. 1 Nr. 3, liege nicht vor, weil "die Beschuldigten keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten" hatten. "Vielmehr konnten sie nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung aller ihnen zum Geschehensablauf bekannten Fakten und Umstände annehmen, dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren."
Aber selbst wenn mit zivilen Opfern zu rechnen gewesen wäre, darauf weist die Generalbundesanwaltschaft ausdrücklich hin, sei "ein Bombenabwurf nur völkerrechtlich unzulässig, wenn es sich um einen 'unterschiedslosen' Angriff handelt, bei dem der zu erwartende zivile Schaden in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Erfolg steht. Dies war hier nicht der Fall."
"Nicht entscheidungserheblich" sei die genaue Anzahl der Opfer des Luftangriffs, die auch nicht ermittelt werden konnte. Aber "als sicher anzusehen ist, dass zwei namentlich bekannte Talibanführer getötet wurden und dass Aufständische wie auch Zivilisten unter den Opfern waren."
Anwälte von 79 Angehörigen von Opfern des Luftangriffs haben angekündigt, gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Bundesanwaltschaft vorzugehen. Wolfgang Kaleck, Berliner Menschenrechtsanwalt, in einem Interview am 20. April 2010 gegenüber der Deutschen Welle: "Beschwerde reichen wir deshalb ein, weil wir davon ausgehen, dass das Verhalten von Oberst Klein strafbar war, dass es mindestens eine fahrlässige Tötung darstellt. Und Beschwerde reichen wir außerdem ein, weil unsere Verfahrensrechte einfach missachtet wurden. Wir haben keine Akteneinsicht bekommen, wir haben keine Gelegenheit bekommen, zur Sach- und Rechtslage vorzutragen und das sind alles nicht hinnehmbare Rechtsverstöße."
- Ermittlungsverfahren wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 eingestellt, Pressemitteilung der Generalbundesanwaltschaft vom 19.04.2010, abgerufen am 19.04.2010 unter http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=360
- dw-world.de: "Noch jede Menge Ermittlungsarbeit", Version vom 20.04.2010, abgerufen am 21.04.2010 unter http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5485689,00.html
| Kategorie: | Einsätze Ausland |
|---|---|
| Stichwörter: | Afghanistan, Auslandseinsatz, Recht, Straftat, Tote, Zivilpersonen |
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