20.08.2010
Bundeswehr spricht Oberst Klein frei
In einer 14-zeiligen E-Mail teilt das Heer am 19. August 2010 mit, dass es die disziplinarischen Ermittlungen gegen den Verantwortlichen für die Bombardierung von zwei entführten Tanklastern im September 2009, Oberst Klein, eingestellt hat. Es liege kein "Dienstvergehen" vor, behauptet die Bundeswehr in der Mitteilung. Beim Luftangriff nahe Kunduz sind bis zu 142 Menschen getötet worden. Für den Spiegel eine irritierende Entscheidung und Folge eines falsch verstandenen Korpsgeistes, da Klein mehrfach gegen Nato-Regeln verstoßen hat. "Es entsteht der Eindruck, er habe am Ende gar nichts falsch gemacht. Das stimmt zum einen nicht, und zum anderen ist es für die Opfer und für die Soldaten ein schlechtes Signal."
- spiegel.de: Falsche Kameradschaft mit Oberst Klein, Version vom 19.08.2010, 22:27 Uhr, abgerufen am 20.08.2010 unter http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,712780,00.html
| Kategorie: | Einsätze Ausland |
|---|---|
| Stichwörter: | Afghanistan, Auslandseinsatz, Recht, Straftat, Tote, Zivilpersonen |
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