20.08.2010

Bundeswehr spricht Oberst Klein frei

In einer 14-zeiligen E-Mail teilt das Heer am 19. August 2010 mit, dass es die disziplinarischen Er­mittlungen gegen den Ver­antwortlichen für die Bombardierung von zwei ent­führten Tank­lastern im September 2009, Oberst Klein, eingestellt hat. Es liege kein "Dienst­vergehen" vor, behauptet die Bundes­wehr in der Mit­teilung. Beim Luft­angriff nahe Kunduz sind bis zu 142 Menschen getötet worden. Für den Spiegel eine irritierende Ent­scheidung und Folge eines falsch verstandenen Korps­geistes, da Klein mehrfach gegen Nato-Regeln verstoßen hat. "Es entsteht der Eindruck, er habe am Ende gar nichts falsch gemacht. Das stimmt zum einen nicht, und zum anderen ist es für die Opfer und für die Soldaten ein schlechtes Signal."

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Kategorie:  Einsätze Ausland
Stichwörter:  Afghanistan, Auslandseinsatz, Recht, Straftat, Tote, Zivilpersonen
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