10.11.2011 / Update: 29.11.2011

Ministerium rechtfertigt Mörserbeschuss auf Taliban-Funkstation

In dem Beschuss einer Funk­station der Taliban in Afghanistan sieht das Ver­teidigungs­ministerium keine unrecht­mäßige Handlung. In seinem Bericht über einen solchen Mörser­beschuss im September 2010 komme das Ministerium zu dem Urteil, dass weder ein Verstoß gegen Einsatz­regeln noch gegen das Völker­straf­recht vorliege. Dies berichtet die Süd­deutsche Zeitung am 10. November 2011.

Den seinerzeit erteilten Befehl zum Beschuss soll ein Hauptmann für rechts­widrig gehalten haben. Er habe sich deshalb bei seinem Vor­gesetzten beschwert. Dies sei erfolglos geblieben. Daher habe er sich an­schließend an den Wehr­beauftragten gewandt. Öffentlich wurde dies erst Anfang Oktober 2011. Nach Angaben der Süd­deutschen Zeitung prüfe gegen­wärtig auch die Bundes­anwaltschaft "von Amts wegen, ob Anhalts­punkte für eine Straftat nach dem Völker­straf­recht vorliegen."

Nach Darstellung des MDR sollen sich zwei Flug­leit­offiziere den Befehlen nach einem Luft­angriff wider­setzt haben. Sie sahen Einsatz­regeln verletzt. Der Kommandeur der "Quick Reaction Force" habe schließ­lich einen Mörser­beschuss befohlen. Später sei dieser Offizier vom Ver­teidigungs­minister mit dem Ehren­kreuz der Bundes­wehr aus­gezeichnet worden.

Bild.de meldet am 28. November 2011, dass der Wehr­beauftragte in einem als vertraulich eingestuften Bericht der Bundes­wehr mangel­hafte Auf­klärung vor­geworfen habe. Bei dem Kampf­einsatz im September 2010 sei vorgetäuscht worden, dass vor dem Einsatz eine Rechts­beraterin gefragt wurde. Auch bei einem Einsatz von Mörsern im August 2010 seien bei den Er­mittlungen Fehler auf­getreten. Wichtige E-Mails würden nicht mehr vorliegen. Das Urteil des Wehr­beauftragten: "Die Ermittlungs­ergebnisse weisen Wider­sprüche auf. Sich drängende Fragen wurden nicht gestellt. Insgesamt ergibt sich der Eindruck einer zunächst nur eingeschränkten Bereit­schaft, die Vorfälle voll­ständig aufzuklären und not­wendige Konsequenzen aus den Vorfällen zu ziehen."

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Kategorie:  Einsätze Ausland
Stichwörter:  Afghanistan, Auslandseinsatz, Befehl, Innere Führung, Nato, Recht, Wehrbeauftragter
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