14.04.2010
Sanitätssoldaten in Afghanistan nur mittelbar Soldaten
Seit Juli 2009 sind die in Afghanistan eingesetzten Sanitätsfahrzeuge der Bundeswehr nicht mehr als solche zu erkennen. An den Fahrzeugen ist das Schutzzeichen in Form eines roten Kreuzes "abgetarnt bzw. überstrichen" worden, weil als solche gekennzeichnete Fahrzeuge zuvor "zunehmend zu einem bevorzugten Ziel regierungsfeindlicher Kräfte" geworden waren. Es gäbe auch keine völkerrechtliche Verpflichtung, Angehörige des Sanitätspersonals oder Sanitätsfahrzeuge des deutschen Isaf-Kontingents entsprechend erkennbar zu machen, da es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt handeln würde, teilte die Bundesregierung am 9. April 2010 auf eine parlamentarische Anfrage mit.
Obwohl die Sanitätssoldaten nicht als solche gekennzeichnet sind, nehmen sie nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung "nicht unmittelbar" am Bürgerkrieg in Afghanistan teil. Deshalb stelle sich für die Bundesregierung auch nicht die Frage, ob "der Einsatz von Sanitätspersonal ohne Schutzzeichen als Teil der aktiven Kampftruppen einen 'Kriegsdienst mit der Waffe' darstellt" und ob deren Angehörige ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung zusteht. Dabei räumt die Bundesregierung ein, dass der Sanitätsdienst "acht von 14 der im Einsatzland befindlichen Transportpanzer vom Typ FUCHS BAT mit Maschinengewehr 3 auf Lafette und Schildbaugruppe ausgestattet" hat und Sanitätssoldaten zu deren Bedienung als MG-Schützen eingesetzt werden.
- Bundestag: Rechtlicher Status des Sanitätspersonals der Bundeswehr in Afghanistan. Antwort der Bundesregierung vom 09.04.2010 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion Die Linke, Drucksache 17/1338.
| Kategorie: | Einsätze Ausland |
|---|---|
| Stichwörter: | Afghanistan, Auslandseinsatz, Kriegsdienstverweigerung, Recht |
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