14.04.2010

Sanitätssoldaten in Afghanistan nur mittelbar Soldaten

Seit Juli 2009 sind die in Afghanistan eingesetzten Sanitäts­fahrzeuge der Bundes­wehr nicht mehr als solche zu erkennen. An den Fahr­zeugen ist das Schutz­zeichen in Form eines roten Kreuzes "abgetarnt bzw. überstrichen" worden, weil als solche gekenn­zeichnete Fahrzeuge zuvor "zunehmend zu einem bevorzugten Ziel regierungs­feindlicher Kräfte" geworden waren. Es gäbe auch keine völker­rechtliche Ver­pflichtung, Angehörige des Sanitäts­personals oder Sanitäts­fahrzeuge des deutschen Isaf-Kontingents ent­sprechend erkennbar zu machen, da es sich um einen nicht­internationalen bewaffneten Konflikt handeln würde, teilte die Bundes­regierung am 9. April 2010 auf eine parlamen­tarische Anfrage mit.

Obwohl die Sanitäts­soldaten nicht als solche gekenn­zeichnet sind, nehmen sie nach der Rechts­auffassung der Bundes­regierung "nicht unmittelbar" am Bürger­krieg in Afghanistan teil. Deshalb stelle sich für die Bundes­regierung auch nicht die Frage, ob "der Einsatz von Sanitäts­personal ohne Schutz­zeichen als Teil der aktiven Kampf­truppen einen 'Kriegs­dienst mit der Waffe' darstellt" und ob deren Angehörige ein Recht auf Kriegs­dienst­verweigerung zusteht. Dabei räumt die Bundes­regierung ein, dass der Sanitäts­dienst "acht von 14 der im Einsatz­land befindlichen Trans­port­panzer vom Typ FUCHS BAT mit Maschinen­gewehr 3 auf Lafette und Schildbaugruppe ausgestattet" hat und Sanitäts­soldaten zu deren Bedienung als MG-Schützen eingesetzt werden.

Quelle:
  • Bundestag: Rechtlicher Status des Sanitätspersonals der Bundeswehr in Afghanistan. Antwort der Bundesregierung vom 09.04.2010 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion Die Linke, Drucksache 17/1338.
Kategorie:  Einsätze Ausland
Stichwörter:  Afghanistan, Auslandseinsatz, Kriegsdienstverweigerung, Recht
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