04.05.2012
Solide Aufklärung vor Ausweitung des Atalanta-Mandats
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Ausweitung der EU-Mission Atalanta auf das somalische Festland teilt die Bundesregierung am 18. April 2012 mit, das "erweiterte Einsatzgebiet" umfasse "die somalischen Küstengebiete und die inneren Küstengewässer". Auf die Frage, wie gewährleistet werden soll, "dass die dortige zivile Schifffahrt und die wirtschaftlichen Aktivitäten" nicht gefährdet würden, antwortet die Bundesregierung, "eine solide Aufklärung" solle dafür sorgen, "dass keine Menschenleben gefährdet werden".
Die somalische Übergangsregierung habe am 1. März 2012 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ihre Zustimmung dargelegt, ohne Einschränkungen für einzelne Teile des somalischen Staatsgebiets. Die Bundesregierung bestätigt allerdings, dass große Teile der Küsten und küstennahen Gewässer nicht von der somalischen Übergangsregierung, sondern von den (Regional)Regierungen Puntlands und Somalilands sowie den Gegnern der Übergangsregierung kontrolliert würden. Die Zustimmung der somalischen Übergangsregierung dürfe gleichwohl genügen, da es sich "bei ihr um die international anerkannte somalische Regierung" handele.
Detaillierte Kenntnisse über die lokalen Strukturen in den Küstengebieten lägen aufgrund der Zustände insbesondere in Zentral- und Südsomalia nicht vor. Eine gesonderte Unterrichtung der Bevölkerung sei, über "Gespräche mit den lokalen Behörden in Galmudug und Puntland" hinaus, nicht vorgesehen. Sie "dürfte allerdings über die somalischen Medien gewährleistet sein."
- Bundestag: Ausweitung von ATALANTA auf das somalische Landgebiet. Antwort der Bundesregierung vom 18.04.2012 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion Die Linke, Drucksache 17/9362.
| Kategorie: | Einsätze Ausland |
|---|---|
| Stichwörter: | Auslandseinsatz, EU, Mandat |
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