04.05.2012

Solide Auf­klärung vor Aus­weitung des Atalanta-Mandats

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Aus­weitung der EU-Mission Atalanta auf das somalische Festland teilt die Bundes­regierung am 18. April 2012 mit, das "erweiterte Einsatz­gebiet" umfasse "die somalischen Küsten­gebiete und die inneren Küsten­gewässer". Auf die Frage, wie gewähr­leistet werden soll, "dass die dortige zivile Schiff­fahrt und die wirt­schaft­lichen Aktivitäten" nicht gefährdet würden, antwortet die Bundes­regierung, "eine solide Auf­klärung" solle dafür sorgen, "dass keine Menschen­leben gefährdet werden".

Die somalische Über­gangs­regierung habe am 1. März 2012 gegenüber dem General­sekretär der Vereinten Nationen ihre Zustimmung dargelegt, ohne Einschränkungen für einzelne Teile des somalischen Staats­gebiets. Die Bundes­regierung bestätigt aller­dings, dass große Teile der Küsten und küsten­nahen Gewässer nicht von der somalischen Über­gangs­regierung, sondern von den (Regional)Regierungen Puntlands und Somalilands sowie den Gegnern der Über­gangs­regierung kontrolliert würden. Die Zustimmung der somalischen Über­gangs­regierung dürfe gleich­wohl genügen, da es sich "bei ihr um die inter­national an­erkannte somalische Regierung" handele.

Detaillierte Kennt­nisse über die lokalen Strukturen in den Küsten­gebieten lägen aufgrund der Zustände ins­besondere in Zentral- und Südsomalia nicht vor. Eine gesonderte Unter­richtung der Bevölkerung sei, über "Gespräche mit den lokalen Behörden in Galmudug und Puntland" hinaus, nicht vor­gesehen. Sie "dürfte aller­dings über die somalischen Medien gewähr­leistet sein."

Quelle:
  • Bundestag: Ausweitung von ATALANTA auf das somalische Landgebiet. Antwort der Bundesregierung vom 18.04.2012 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion Die Linke, Druck­sache 17/9362.
Kategorie:  Einsätze Ausland
Stichwörter:  Auslands­einsatz, EU, Mandat
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