29.09.2011

Klage gegen Tornados im Tiefflug

Das Ver­waltungs­gericht Schwerin ver­handelt über die Klage einer Politikerin und eines Politikers der Grünen, die den Überflug von Tornado-Flug­zeugen über eine Demonstration gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahre 2007 zum Gegen­stand hat. Dies berichet taz.de am 29. September 2011.

Nach Argumentation der Kläger habe der Einsatz der Düsen­jäger eine "nach­haltig schockierende und verunsichernde Wirkung" auf die Teil­nehmer des Protests gehabt. Sie hätten damit gerechnet, dass die Bundes­wehr weiteres Kriegs­gerät einsetzen werde. Zudem wären die Tornados mit hoch­auflösenden Kameras versehen gewesen, welche die Demonstranten in guter Bild­qualität hätten aufnehmen können. Dafür "gebe es aber keinerlei Rechts­grund­lage, sie seien daher unzulässig", so die Kläger.

Offiziell sollten die Kampf­flugzeuge damals im Rahmen der Amtshilfe die Polizei unter­stützen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe den Vorwurf dementiert, wonach Fotos von Demonstations­teil­nehmern gemacht worden wären. Wann das Gericht ein Urteil fällt, sei noch unklar.

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Kategorie:  Einsätze Inland
Stichwörter:  Protest, Prozess, Recht, Umwelt
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