29.09.2011
Klage gegen Tornados im Tiefflug
Das Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt über die Klage einer Politikerin und eines Politikers der Grünen, die den Überflug von Tornado-Flugzeugen über eine Demonstration gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahre 2007 zum Gegenstand hat. Dies berichet taz.de am 29. September 2011.
Nach Argumentation der Kläger habe der Einsatz der Düsenjäger eine "nachhaltig schockierende und verunsichernde Wirkung" auf die Teilnehmer des Protests gehabt. Sie hätten damit gerechnet, dass die Bundeswehr weiteres Kriegsgerät einsetzen werde. Zudem wären die Tornados mit hochauflösenden Kameras versehen gewesen, welche die Demonstranten in guter Bildqualität hätten aufnehmen können. Dafür "gebe es aber keinerlei Rechtsgrundlage, sie seien daher unzulässig", so die Kläger.
Offiziell sollten die Kampfflugzeuge damals im Rahmen der Amtshilfe die Polizei unterstützen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe den Vorwurf dementiert, wonach Fotos von Demonstationsteilnehmern gemacht worden wären. Wann das Gericht ein Urteil fällt, sei noch unklar.
- taz.de: Einschüchterung mit Kampfflugzeugen, Version vom 29.09.2011, abgerufen am 29.09.2011 unter http://www.taz.de/Tornados-ueber-Heiligendamm/!79026/
| Kategorie: | Einsätze Inland |
|---|---|
| Stichwörter: | Protest, Prozess, Recht, Umwelt |
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