22.12.2011

Klagen gegen Luftwaffen-Tiefflüge über Protest-Camp abgewiesen

Das Ver­waltungs­gericht Schwerin sieht in den Tief­flügen von Tornado-Kampf­flugzeugen der Bundes­wehr über ein Camp von Gegnern des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm keine "tief­greifende Grund­rechts­beein­trächtigung". Auch würde "der einmalige Überflug und die dabei gefertigten Über­sichts­aufnahmen ohne Möglich­keit der Identifizierung der Kläger" keine andauernde Nach­wirkungen entfalten. Daher habe es zwei Klagen abgewiesen, teilt das Gericht am 21. Dezember 2011 mit.

Die beiden Kläger hingegen, so das Neue Deutsch­land vom gleichen Tag, würden sich durch "über das Camp brausende Kampf­flugzeuge" in ihrem Recht auf informationelle Selbst­bestimmung und Ver­sammlungs­freiheit verletzt sehen und erwägen, gegen das Urteil Rechts­mittel einzulegen.

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Kategorie:  Einsätze Inland
Stichwörter:  Protest, Recht, Umwelt, Urteil
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