22.12.2011
Klagen gegen Luftwaffen-Tiefflüge über Protest-Camp abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Schwerin sieht in den Tiefflügen von Tornado-Kampfflugzeugen der Bundeswehr über ein Camp von Gegnern des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm keine "tiefgreifende Grundrechtsbeeinträchtigung". Auch würde "der einmalige Überflug und die dabei gefertigten Übersichtsaufnahmen ohne Möglichkeit der Identifizierung der Kläger" keine andauernde Nachwirkungen entfalten. Daher habe es zwei Klagen abgewiesen, teilt das Gericht am 21. Dezember 2011 mit.
Die beiden Kläger hingegen, so das Neue Deutschland vom gleichen Tag, würden sich durch "über das Camp brausende Kampfflugzeuge" in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Versammlungsfreiheit verletzt sehen und erwägen, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
- neues-deutschland.de: Tornadoeinsatz ohne Konsequenzen, Version vom 21.12.2011, abgerufen am 22.12.2011 unter http://www.neues-deutschland.de/artikel/213808.tornadoeinsatz-ohne-konsequenzen.html
- mv-justiz.de: Klagen gegen Tornadoüberflüge abgewiesen, Version vom 21.12.2011, abgerufen am 22.12.2011 unter http://www.mv-justiz.de/presse/verwg/presse.htm
| Kategorie: | Einsätze Inland |
|---|---|
| Stichwörter: | Protest, Recht, Umwelt, Urteil |
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