03.02.2012

Bundesverwaltungsgericht degradiert zwei Unteroffiziere

Zwei Unter­offiziere der Marine sind durch das Bundes­verwaltungs­gericht wegen Miss­handlung eines Unter­gebenen in einen Mann­schafts­dienst­grad herab­gesetzt worden. Laut der Mit­teilung des Leipziger Gerichts vom 2. Februar 2012 haben die Beschuldigten einen ihnen unter­stellten Haupt­gefreiten auf einem Schiff mit Klebeband an Fuß- und Hand­gelenken gefesselt und mit kaltem Wasser mittels eines Schlauches nass­gespritzt. In diesem Zustand sei er auf dem Musterungs­platz hinter angetretenen Soldaten aufgestellt worden.

Das Bundes­verwaltungs­gericht habe mit seinem Urteil vom 1. Februar 2012 die Berufungen der beiden Soldaten zurück­gewiesen und auf die Berufung der Wehr­disziplinar­anwalt­schaft beide degradiert. Es ent­spräche seiner ständigen Rechts­prechung, in Fällen einer ent­würdigenden Behandlung eines Unter­gebenen durch einen Vor­gesetzten eine Dienst­grad­herab­setzung aus­zu­sprechen, teilt das Gericht mit. Die Aussage der verurteilten Soldaten, dass es sich um einen "Spaß" gehandelt habe, recht­fertige keine mildere Maßnahme.

Im November 2010 hatte das zuständige Truppen­dienst­gericht gegen die beiden Soldaten ein vier­jähriges Beförderungs­verbot und eine vier­jährige Kürzung der Bezüge verhängt. Hiergegen seien Berufungen sowohl durch die beiden Soldaten als auch durch die Wehr­disziplinar­anwalt­schaft eingelegt worden.

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Kategorie:  Innenansichten
Stichwörter:  Berufs-/Zeitsoldaten, Innere Führung, Menschenrechte, Recht, Straftat, Urteil, Vorkommnis, Übergriff
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