03.02.2012
Bundesverwaltungsgericht degradiert zwei Unteroffiziere
Zwei Unteroffiziere der Marine sind durch das Bundesverwaltungsgericht wegen Misshandlung eines Untergebenen in einen Mannschaftsdienstgrad herabgesetzt worden. Laut der Mitteilung des Leipziger Gerichts vom 2. Februar 2012 haben die Beschuldigten einen ihnen unterstellten Hauptgefreiten auf einem Schiff mit Klebeband an Fuß- und Handgelenken gefesselt und mit kaltem Wasser mittels eines Schlauches nassgespritzt. In diesem Zustand sei er auf dem Musterungsplatz hinter angetretenen Soldaten aufgestellt worden.
Das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil vom 1. Februar 2012 die Berufungen der beiden Soldaten zurückgewiesen und auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft beide degradiert. Es entspräche seiner ständigen Rechtsprechung, in Fällen einer entwürdigenden Behandlung eines Untergebenen durch einen Vorgesetzten eine Dienstgradherabsetzung auszusprechen, teilt das Gericht mit. Die Aussage der verurteilten Soldaten, dass es sich um einen "Spaß" gehandelt habe, rechtfertige keine mildere Maßnahme.
Im November 2010 hatte das zuständige Truppendienstgericht gegen die beiden Soldaten ein vierjähriges Beförderungsverbot und eine vierjährige Kürzung der Bezüge verhängt. Hiergegen seien Berufungen sowohl durch die beiden Soldaten als auch durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft eingelegt worden.
- Bundesverwaltungsgericht: Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen, Pressemitteilung vom 02.02.2012, abgerufen am 03.02.2012 unter http://www.bverwg.de/enid/f751ae0d220d4f8df28b08b5c2914ca0,0cfec27365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093134303730093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html
| Kategorie: | Innenansichten |
|---|---|
| Stichwörter: | Berufs-/Zeitsoldaten, Innere Führung, Menschenrechte, Recht, Straftat, Urteil, Vorkommnis, Übergriff |
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