10.02.2011

Gewissen von Militärseelsorgern verbietet Folter nicht

In Heft 11/2010 der beim Katholischen Militär­bischof erscheinenden Zeit­schrift Kompass wird über einen Workshop berichtet, in dessen Rahmen katholische Militär­geistliche, die für den "Lebens­kundlichen Unter­richt" in den Streit­kräften eingesetzt werden, zum Teil die Position einnahmen, in der sie Folter nicht grund­sätzlich ablehnten. "Unter Beachtung bestimmter Umstände und strenger Bedingungen" dürfe Gewalt als "ultima ratio" und im "Wege der Verhör­maßnahmen angedroht und angewendet werden".

Der Workshop im Rahmen der Gesamt­konferenz der katholischen Militär­geistlichen, Pastoral­referentinnen und Pastoral­referenten habe sich "mit grund­sätzlich ethischen und aktuell rechtlichen Fragen der Terrorismus­bekämpfung" beschäftigt und am Zentrum für ethische Bildung in den Streit­kräften (zebis) statt­gefunden. Die Teil­nehmer waren Militär­geistliche, die für den "Lebens­kundlichen Unter­richt" in den Streit­kräften eingesetzt werden. Die Frage der Folter sei in zwei Arbeits­gruppen kontrovers diskutiert worden; das Ergebnis wird wie folgt beschrieben: "Alle Teil­nehmer im Workshop stimmten überein, dass Fragen zur Folter wegen ihrer moralischen Qualität eng mit dem Gewissen verbunden sind."

Tat­sächlich gilt in der Bundes­republik Deutsch­land ein absolutes Verbot der Folter. Eine darauf bezogene Kleine Anfrage im Bundestag zur "möglichen Aufweichung des Folter­verbots im Rahmen des Lebens­kundlichen Unter­richts für Bundes­wehr­soldaten durch Angehörige der Katholischen Militär­seelsorge" wurde von der Bundes­regierung im Januar 2011 u.a. so beantwortet: "Das Curriculum der Inhalte zum Erreichen ethischer Kompetenz sieht das Thema 'Folter' nicht vor. Die katholische Kirche hat lehr­amtlich, u.a. in der pastoralen Konstitution über die Kirche in der Welt von heute 'Gaudium et Spes' des 2. Vatikanischen Konzils, das absolute Verbot der körperlichen und seel­ischen Folter nach­drücklich bekräftigt." Soldaten der Bundes­wehr dürften keine "Verhör­maßnahmen" durch­führen. Die Bundes­regierung habe gegenüber der Katholischen Militär­seelsorge nicht auf die Absolut­heit des Folter­verbots hingewiesen, und dies sei auch nicht erforderlich.

Quelle:
  • Zur Not ein bisschen Folter? Kompass. Soldat in Welt und Kirche. Der Katholische Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr (Herausgeber), Nr. 11/2010, S. 16, abgerufen am 10.02.2011 unter http://katholische-militaerseelsorge.de/uploads/media/Kompass_11_2010.pdf
  • Bundestag: Mögliche Aufweichung des Folterverbots im Rahmen des Lebenskundlichen Unterrichts für Bundeswehrsoldaten durch Angehörige der Katholischen Militärseelsorge. Antwort der Bundesregierung vom 31.01.2011 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion Die Linke. Drucksache 17/4640.
Kategorie:  Innenansichten
Stichwörter:  Ausbildung, Innere Führung, Menschenrechte, zivil-militärisch
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