10.02.2011
Gewissen von Militärseelsorgern verbietet Folter nicht
In Heft 11/2010 der beim Katholischen Militärbischof erscheinenden Zeitschrift Kompass wird über einen Workshop berichtet, in dessen Rahmen katholische Militärgeistliche, die für den "Lebenskundlichen Unterricht" in den Streitkräften eingesetzt werden, zum Teil die Position einnahmen, in der sie Folter nicht grundsätzlich ablehnten. "Unter Beachtung bestimmter Umstände und strenger Bedingungen" dürfe Gewalt als "ultima ratio" und im "Wege der Verhörmaßnahmen angedroht und angewendet werden".
Der Workshop im Rahmen der Gesamtkonferenz der katholischen Militärgeistlichen, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten habe sich "mit grundsätzlich ethischen und aktuell rechtlichen Fragen der Terrorismusbekämpfung" beschäftigt und am Zentrum für ethische Bildung in den Streitkräften (zebis) stattgefunden. Die Teilnehmer waren Militärgeistliche, die für den "Lebenskundlichen Unterricht" in den Streitkräften eingesetzt werden. Die Frage der Folter sei in zwei Arbeitsgruppen kontrovers diskutiert worden; das Ergebnis wird wie folgt beschrieben: "Alle Teilnehmer im Workshop stimmten überein, dass Fragen zur Folter wegen ihrer moralischen Qualität eng mit dem Gewissen verbunden sind."
Tatsächlich gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein absolutes Verbot der Folter. Eine darauf bezogene Kleine Anfrage im Bundestag zur "möglichen Aufweichung des Folterverbots im Rahmen des Lebenskundlichen Unterrichts für Bundeswehrsoldaten durch Angehörige der Katholischen Militärseelsorge" wurde von der Bundesregierung im Januar 2011 u.a. so beantwortet: "Das Curriculum der Inhalte zum Erreichen ethischer Kompetenz sieht das Thema 'Folter' nicht vor. Die katholische Kirche hat lehramtlich, u.a. in der pastoralen Konstitution über die Kirche in der Welt von heute 'Gaudium et Spes' des 2. Vatikanischen Konzils, das absolute Verbot der körperlichen und seelischen Folter nachdrücklich bekräftigt." Soldaten der Bundeswehr dürften keine "Verhörmaßnahmen" durchführen. Die Bundesregierung habe gegenüber der Katholischen Militärseelsorge nicht auf die Absolutheit des Folterverbots hingewiesen, und dies sei auch nicht erforderlich.
- Zur Not ein bisschen Folter? Kompass. Soldat in Welt und Kirche. Der Katholische Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr (Herausgeber), Nr. 11/2010, S. 16, abgerufen am 10.02.2011 unter http://katholische-militaerseelsorge.de/uploads/media/Kompass_11_2010.pdf
- Bundestag: Mögliche Aufweichung des Folterverbots im Rahmen des Lebenskundlichen Unterrichts für Bundeswehrsoldaten durch Angehörige der Katholischen Militärseelsorge. Antwort der Bundesregierung vom 31.01.2011 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion Die Linke. Drucksache 17/4640.
| Kategorie: | Innenansichten |
|---|---|
| Stichwörter: | Ausbildung, Innere Führung, Menschenrechte, zivil-militärisch |
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