24.01.2012

Jahresbericht 2011 des Wehrbeauftragten

In seinem am 24. Januar 2012 vor­gelegten Jahres­bericht 2011 stellt der Wehr­beauftragte des Bundes­tages, Hellmut Königshaus, fest, dass ihm "unverändert" Klagen über Defizite von Vor­gesetzten bei der Wortwahl und im persönlichen Umgang heran­getragen wurden. "Die Vorwürfe (...) offenbarten manchmal rücksicht­loses, zum Teil auch gering­schätzendes Verhalten." Ebenfalls mit Sorge sei zu beobachten, dass auch im Jahr 2011 "Petenten über unangemessene und herab­würdigende Aufnahme­rituale" berichtet haben.

Auch gäbe es zahl­reiche Stellung­nahmen höherer Disziplinar­vorgesetzter, die die Er­mittlungen und getroffenen Maßnahmen bei erheblichen Dienst­pflicht­verletzungen in der Bundes­wehr als unzureichend rügten. Er­mittlungen würden "weder gemäß den Vorgaben der Wehr­disziplinar­ordnung durch­geführt, noch wurden Förm­lich­keiten beachtet, bisweilen wurde überhaupt nicht ermittelt. Disziplinar wurde oftmals auch dann nicht eingeschritten, wenn es zwingend geboten gewesen wäre", heißt es im Bericht.

Für den Bereich "Be­sonderer Vorkommnissen" mit Verdacht auf rechts­extremistische, anti­semitische oder fremden­feindliche Hinter­gründe gäbe es nach bisherigen Er­kenntnissen keine Verbindungen der rechts­extremistischen Szene zur Bundes­wehr. 2011 seien insgesamt 63 solcher Vor­kommnisse gemeldet worden. Dabei habe es sich aus­schließlich um "Propaganda­delikte" wie das Hören von rechts­extremistischer oder fremden­feindlicher Musik, einschlägige Schmierereien, das Zeigen des "Hitlergrußes", "Sieg-Heil-Rufe", Nazi-Parolen sowie ausländer­feindliche und anti­semitische Äußerungen gehandelt.

Weiterhin stellt der Wehr­beauftragte fest, dass in der Grund­ausbildung Rekruten durch Vor­gesetzte beleidigt und herab­würdigt sowie Befehle in alkoholisiertem Zustand erteilt wurden. Auch unzulässige Aus­bildungen habe er fest­gestellt. "Hinzu kam ein unangemessener und die Gesund­heit zusätzlich gefährdender Umgang mit kranken und vom Dienst befreiten Rekruten."

Rund 1.800 der insgesamt 4.612 eingegangenen Eingaben und Beschwerden, für die der Wehr­beauftragten zuständig ist, betreffen den Bereich Menschen­führung/Wehrrecht/Soldatische Ordnung. Zwar ist die Gesamt­zahl der Eingaben in absoluten Zahlen die niedrigste seit 1967 und gegenüber dem Vorjahr leicht zurück­gegangen. Gemessen an der Truppen­stärke ist die Eingaben­quote aller­dings angestiegen. Darauf verweist der Wehr­beauftragte in seiner Einleitung zum Jahres­bericht.

Der Tod einer Kadettin auf dem Segel­schul­schiff Gorch Fock im November 2010 wird in dem Bericht noch einmal aufgegriffen. Die Staats­anwalt­schaft habe zwar "kein individuelles, dem Tod der Kadettin direkt zurechen­bares, schuldhaftes Handeln fest­stellen" können. Aller­dings seien im Rahmen der Er­mittlungen durch Staats­anwalt­schaft und Marine­führung sowie der Unter­suchung einer Havarie­kommission "Führungs­defizite und Sicher­heits­lücken auf der Gorch Fock" aufgezeigt worden. Auf dem Schiff habe es darüber hinaus Traditionen gegeben, "die auch nach Auffassung der Marine­führung nicht mit den Grund­sätzen einer zeit­gemäßen Menschen­führung zu vereinbaren waren und deshalb untersagt wurden."

Auch auf zwei Vorfälle "aus dem Jahr 2010 im deutschen Ver­antwortungs­bereich in Norden Afghanistans" - die unterlassene Ein­richtung einer Flug­verbots­zone und den Beschuss einer Funk­stelle - weist der Bericht hin. Aufgrund einer Eingabe sei der Wehr­beauftragte tätig geworden. "Im Rahmen der eingeleiteten Über­prüfung wurden Un­sicher­heiten und Defizite in der konkreten Anwendung von Einsatz­regeln sichtbar. Zudem war eine zu geringe Akzeptanz der Regeln zu konstatieren."

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Kategorie:  Innenansichten
Stichwörter:  Innere Führung, rechts, Vorkommnis, Wehrbeauftragter, Übergriff
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