08.11.2010
Sanitätsoffizier ohne Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung
Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am 8. November mitteilt, hat es mit Urteilen vom 28. September 2010 zwei Klagen eines Oberstabsarztes der Bundeswehr abgewiesen, der seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und die Entlassung aus der Bundeswehr gerichtlich durchsetzen wollte.
Der Kläger leistete nach seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Zivildienst. Anschließend studierte er Medizin und verpflichtete sich später für sechs Jahre bei der Bundeswehr. Er habe damals erklärt, dass er aus Gewissensgründen nicht mehr gehindert sei, Dienst an der Waffe zu leisten. Als Zeitsoldat wurde er im Kosovo und in Afghanistan eingesetzt. Im Juni 2009 beantragte er seine Entlassung aus der Bundeswehr aus Gewissensgründen und stellte einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. Er hat geltend gemacht, dass die militärische Logik eine Opferung von Menschen verlange, an der er nach seiner ärztlichen ethischen Überzeugung nicht teilhaben dürfe, fasst das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung seine Gründe zusammen. Mit diesen Anträgen hatte er keinen Erfolg. Auch sein Widerspruch und seine Beschwerde blieben erfolglos. Daraufhin hat er zu beiden Verfahren Klage erhoben.
Als nicht zulässig hat das Verwaltungsgericht die Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abgewiesen. Der Sanitätsdienst sei auch "unter den heutigen Einsatzbedingungen der Bundeswehr als waffenloser Dienst und nicht als Kriegsdienst mit der Waffe anzusehen". Angehörige des Sanitätsdienstes dürften nicht zu aktiven Kampfhandlungen gezwungen werden.
Der Klage auf Entlassung aus der Bundeswehr gab das Gericht nicht statt, weil es "lediglich von einer Meinungsänderung ohne erkennbaren Anlass" ausgehe und nicht von einer Gewissensentscheidung des Klägers. So habe er kein glaubhaftes "Schlüsselerlebnis" oder einen längeren inneren Wandlungsprozess vorgetragen. Das Gericht ist zu der Auffassung gelangt, dass der Kläger falsche Vorstellungen vom Sanitätsdienst gehabt habe.
Beide Urteile (2 K 216/10.KO und 2 K 639/10.KO) sind noch nicht rechtskräftig.
- Verwaltungsgericht Koblenz: Sanitätsoffizier als Kriegsdienstverweigerer, Pressemitteilung Nr. 44/2010 vom 08.11.2010, abgerufen am 08.11.2010 unter http://www.justiz.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/VG-Koblenz/Presseerklaerungen/
| Kategorie: | Innenansichten |
|---|---|
| Stichwörter: | Berufs-/Zeitsoldaten, Kriegsdienstverweigerung, Menschenrechte, Recht, Urteil |
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