03.02.2012
Tritt in den Bänderriss - Landgericht stellt Verfahren ein
Das Landgericht Oldenburg hat am 2. Februar 2012 ein Berufungsverfahren gegen einen 25-jährigen Feldwebel der Bundeswehr wegen der Misshandlung von Untergebenen gegen die Zahlung einer Geldauflage von 3.000 Euro eingestellt. Dem Zeitsoldaten ist vorgeworfen worden, im Februar 2010 einem Gefreiten bei einer nächtlichen Geländeübung absichtlich gegen sein verletztes Bein getreten zu haben. Die Verletzung sei aufgebrochen und der Soldat habe unter großen Schmerzen vier Stunden lang bei minus 10 Grad auf einem Alarmposten sitzen müssen, schildert NWZonline den Tatvorwurf.
Der Angeklagte habe den Tritt in den Bänderriss des Untergebenen, der danach für zwei Monate krankgeschrieben worden sei, bestritten. Eingeräumt habe er lediglich, ihn geschubst zu haben. Wie zuvor das Amtsgericht hat auch das Berufungsgericht ihm aber nicht geglaubt, so NWZonline. "Weil der Angeklagte heute aber keinen Kontakt mehr zu Untergebenen hat und somit keine Wiederholungsgefahr gegeben ist, wurde das Verfahren eingestellt. Von den 3.000 Euro Geldauflage muss der Angeklagte nun 1.000 Euro an den damaligen Gefreiten zahlen." Das Amtsgericht hatte den Beschuldigten im ersten Prozess noch zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt.
- nwzonline.de: Gefreiten gegen verletztes Bein getreten, Version vom 03.02.2012, abgerufen am 03.02.2012 unter http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Friesland/Artikel/2794060/Gefreiten-gegen-verletztes-Bein-getreten.html
| Kategorie: | Innenansichten |
|---|---|
| Stichwörter: | Ausbildung, Berufs-/Zeitsoldaten, Innere Führung, Menschenrechte, Straftat, Urteil, Vorkommnis, Übergriff |
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