03.02.2012

Tritt in den Bänderriss - Landgericht stellt Verfahren ein

Das Land­gericht Oldenburg hat am 2. Februar 2012 ein Berufungs­verfahren gegen einen 25-jährigen Feldwebel der Bundes­wehr wegen der Miss­handlung von Unter­gebenen gegen die Zahlung einer Geld­auflage von 3.000 Euro eingestellt. Dem Zeit­soldaten ist vor­geworfen worden, im Februar 2010 einem Gefreiten bei einer nächtlichen Gelände­übung absichtlich gegen sein verletztes Bein getreten zu haben. Die Ver­letzung sei aufgebrochen und der Soldat habe unter großen Schmerzen vier Stunden lang bei minus 10 Grad auf einem Alarm­posten sitzen müssen, schildert NWZonline den Tat­vorwurf.

Der Angeklagte habe den Tritt in den Bänder­riss des Unter­gebenen, der danach für zwei Monate krank­geschrieben worden sei, bestritten. Eingeräumt habe er lediglich, ihn geschubst zu haben. Wie zuvor das Amts­gericht hat auch das Berufungs­gericht ihm aber nicht geglaubt, so NWZonline. "Weil der Angeklagte heute aber keinen Kontakt mehr zu Unter­gebenen hat und somit keine Wieder­holungs­gefahr gegeben ist, wurde das Verfahren eingestellt. Von den 3.000 Euro Geld­auflage muss der Angeklagte nun 1.000 Euro an den damaligen Gefreiten zahlen." Das Amts­gericht hatte den Beschuldigten im ersten Prozess noch zu einer Geld­strafe von 4.500 Euro verurteilt.

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Kategorie:  Innenansichten
Stichwörter:  Ausbildung, Berufs-/Zeitsoldaten, Innere Führung, Menschenrechte, Straftat, Urteil, Vorkommnis, Übergriff
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