05.12.2011

Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung bleiben nicht öffentlich

Auf die schrift­lichen Fragen eines Abgeordneten im Bundestag nach der Anzahl "frei­händig" vergebener Beschaffungs­aufträge, nach ihrem Auftrags­volumen und an welche Unter­nehmen diese gingen, lautet die Antwort des Parlamen­tarischen Staats­sekretärs vom 16. November 2011: Die ent­sprechenden Antworten bitte ich der Anlage 1 und Anlage 2 zu entnehmen.

Beide Anlagen hat aller­dings das Ver­teidigungs­ministerium als Verschluss­sache eingestuft und sind nicht öffentlich. Der Staats­sekretär verweist in seiner Antwort sogleich auch darauf, "dass die Daten den Vor­schriften des § 203 des Straf­gesetz­buchs (Ver­letzung von Privat-, Betriebs- oder Geschäfts­geheimnissen) und § 30 des Verwaltungs­verfahrens­gesetzes (Verbot der Offen­barung durch Behörden) unterliegen, daher nur zu Ihrem persönlichen Gebrauch und nicht zur Weiter­gabe an Dritte bestimmt sind."

Quelle:
  • Bundestag: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 16.11.2011 auf Schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Paul Schäfer, Drucksache 17/7764 (Auszug).
Kategorie:  Rüstung
Stichwörter:  Haushalt, Recht, Rüstungsprojekte
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