05.12.2011
Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung bleiben nicht öffentlich
Auf die schriftlichen Fragen eines Abgeordneten im Bundestag nach der Anzahl "freihändig" vergebener Beschaffungsaufträge, nach ihrem Auftragsvolumen und an welche Unternehmen diese gingen, lautet die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs vom 16. November 2011: Die entsprechenden Antworten bitte ich der Anlage 1 und Anlage 2 zu entnehmen.
Beide Anlagen hat allerdings das Verteidigungsministerium als Verschlusssache eingestuft und sind nicht öffentlich. Der Staatssekretär verweist in seiner Antwort sogleich auch darauf, "dass die Daten den Vorschriften des § 203 des Strafgesetzbuchs (Verletzung von Privat-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) und § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Verbot der Offenbarung durch Behörden) unterliegen, daher nur zu Ihrem persönlichen Gebrauch und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind."
- Bundestag: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 16.11.2011 auf Schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Paul Schäfer, Drucksache 17/7764 (Auszug).
| Kategorie: | Rüstung |
|---|---|
| Stichwörter: | Haushalt, Recht, Rüstungsprojekte |
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