23.09.2011

19-Jähriger wegen eigenmächtiger Abwesenheit verurteilt

Wie das Portal derwesten.de mitteilt, ist ein 19-Jähriger am 21. September 2011 vom Amts­gericht Menden (Sauerland) wegen eigen­mächtiger Abwesen­heit zu 120 Sozial­stunden nach Jugend­straf­recht verurteilt worden. Der junge Mann wäre im Januar 2010 einberufen worden und hätte sich zu einer Unter­offiziers­lauf­bahn für zwei Jahre bei der Bundes­wehr ver­pflichtet. Im März 2011 sei er jedoch zu der Über­zeugung gelangt, dass er eine falsche Ent­scheidung getroffen habe.

Infolge­dessen reichte er laut derwesten.de einen Kriegs­dienst­verweigerungs­antrag ein und wurde an­schließend "sofort in seine Stamm­kaserne im Odenwald zurück­geschickt, wo er bleiben sollte, bis die Verweigerung anerkannt sein würde". Der Angeklagte sei aller­dings statt in den Odenwald zu seiner Freundin nach Balve gefahren, wo ihn kurz darauf die Feldjäger abgeholt hätten. Seine eigen­mächtige Abwesen­heit sei dann von der Truppe mit sieben Tagen Disziplinar­arrest sanktioniert worden, bevor die Bundes­wehr ihn als an­erkannten Kriegs­dienst­verweigerer aus ihren Reihen entlassen hätte.

Auf die Frage, warum der 19-Jährige sich überhaupt ver­pflichten wollte, habe er geantwortet: "Weil Verwandte mich voll­gequatscht haben."

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Kategorie:  Wehrpflicht
Stichwörter:  Berufs-/Zeitsoldaten, Kriegsdienstverweigerung, Prozess, Straftat, Urteil
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