23.09.2011
19-Jähriger wegen eigenmächtiger Abwesenheit verurteilt
Wie das Portal derwesten.de mitteilt, ist ein 19-Jähriger am 21. September 2011 vom Amtsgericht Menden (Sauerland) wegen eigenmächtiger Abwesenheit zu 120 Sozialstunden nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Der junge Mann wäre im Januar 2010 einberufen worden und hätte sich zu einer Unteroffizierslaufbahn für zwei Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. Im März 2011 sei er jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass er eine falsche Entscheidung getroffen habe.
Infolgedessen reichte er laut derwesten.de einen Kriegsdienstverweigerungsantrag ein und wurde anschließend "sofort in seine Stammkaserne im Odenwald zurückgeschickt, wo er bleiben sollte, bis die Verweigerung anerkannt sein würde". Der Angeklagte sei allerdings statt in den Odenwald zu seiner Freundin nach Balve gefahren, wo ihn kurz darauf die Feldjäger abgeholt hätten. Seine eigenmächtige Abwesenheit sei dann von der Truppe mit sieben Tagen Disziplinararrest sanktioniert worden, bevor die Bundeswehr ihn als anerkannten Kriegsdienstverweigerer aus ihren Reihen entlassen hätte.
Auf die Frage, warum der 19-Jährige sich überhaupt verpflichten wollte, habe er geantwortet: "Weil Verwandte mich vollgequatscht haben."
- derwesten.de: Nicht in Kaserne zurückgekehrt, Version vom 22.09.2011, abgerufen am 23.09.2011 unter http://www.derwesten.de/staedte/balve/Nicht-in-Kaserne-zurueckgekehrt-id5089086.html
| Kategorie: | Wehrpflicht |
|---|---|
| Stichwörter: | Berufs-/Zeitsoldaten, Kriegsdienstverweigerung, Prozess, Straftat, Urteil |
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