28.07.2011
Trotz Aussetzung der Wehrpflicht noch Urteil wegen Dienstflucht
Wie das Hamburger Abendblatt am 28. Juli 2011 berichtet, ist ein 22-Jähriger tags zuvor wegen Dienstflucht vom Ahrensburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Der junge Mann sei dem Altenheim in Trittau bei Hamburg "nach wenigen Wochen" ferngeblieben, weil er vom dortigen Chef mit dem Bettenmachen und der Müllentleerung beauftragt worden sein soll und es "Stress mit einem anderen Zivi" gegeben hätte.
Nach Angaben des Blattes sei die Richterin zwar von fehlendem "Durchhaltevermögen" des Angeklagten ausgegangen, habe jedoch die Aussetzung der Wehrpflicht und der damit verbundenen Sanktionen zu seinen Gunsten gewertet. Eine Aussetzung des Verfahrens hätte die Staatsanwaltschaft unter anderem aufgrund einer Vorstrafe des Angeklagten wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung nicht beantragt.
- abendblatt.de: 22-Jähriger wegen Dienstflucht verurteilt, Version vom 28.07.2011, 6:00 Uhr, abgerufen am 28.07.2011 unter http://www.abendblatt.de/region/stormarn/article1971793/22-Jaehriger-wegen-Dienstflucht-verurteilt.html
| Kategorie: | Wehrpflicht |
|---|---|
| Stichwörter: | Kriegsdienstverweigerung, Prozess, Totalverweigerung, Zivildienst |
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