28.07.2011

Trotz Aussetzung der Wehrpflicht noch Urteil wegen Dienstflucht

Wie das Hamburger Abend­blatt am 28. Juli 2011 berichtet, ist ein 22-Jähriger tags zuvor wegen Dienst­flucht vom Ahrensburger Amts­gericht zu einer Geld­strafe von 600 Euro verurteilt worden. Der junge Mann sei dem Altenheim in Trittau bei Hamburg "nach wenigen Wochen" fern­geblieben, weil er vom dortigen Chef mit dem Betten­machen und der Müll­entleerung beauftragt worden sein soll und es "Stress mit einem anderen Zivi" gegeben hätte.

Nach Angaben des Blattes sei die Richterin zwar von fehlendem "Durch­halte­vermögen" des An­geklagten ausgegangen, habe jedoch die Aus­setzung der Wehr­pflicht und der damit ver­bundenen Sanktionen zu seinen Gunsten gewertet. Eine Aus­setzung des Ver­fahrens hätte die Staats­anwalt­schaft unter anderem aufgrund einer Vorstrafe des An­geklagten wegen Körper­verletzung und versuchter Nötigung nicht beantragt.

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Kategorie:  Wehrpflicht
Stichwörter:  Kriegsdienstverweigerung, Prozess, Totalverweigerung, Zivildienst
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